H.G. Wolbeck

Diplom Psychologe

 Psychotherapie

24.11.04

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Behandlungsmethoden

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen regelt welche psychotherapeutischen Verfahren von den Krankenkassen bezahlt werden. Zur Zeit sind als Kassenleistung anerkannt:

Aufzählung

analytische Psychotherapie

Aufzählung

tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Aufzählung

Verhaltenstherapie

 

Zugelassene Psychotherapeuten

Die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassenen Psychotherapeuten können mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für Psychotherapien, die im Kostenerstattungsverfahren durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.

Privatpatienten sollten vor Beginn der Psychotherapie mit ihrer  Krankenversicherung klären, welche Kosten übernommen werden.

Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, besteht in der Psychotherapie das Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.

Sie können bei der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen die Liste der zugelassenen Psychotherapeuten anfordern oder im Internet mit dem Suchwort „Psychotherapeut“ und über die Berufs- und Psychotherapieverbände oder zum Beispiel www.p-portal.de einen zugelassenen Psychotherapeuten finden.


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Stand: 24.11.04