
Behandlungsmethoden
Der Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen regelt welche psychotherapeutischen Verfahren
von den Krankenkassen bezahlt werden. Zur Zeit sind als
Kassenleistung anerkannt:
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analytische Psychotherapie
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tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie
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Verhaltenstherapie
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Zugelassene
Psychotherapeuten
Die bei den Kassenärztlichen
Vereinigungen zugelassenen Psychotherapeuten können mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für Psychotherapien, die
im Kostenerstattungsverfahren durchgeführt werden, gelten die
Bestimmungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.
Privatpatienten sollten vor
Beginn der Psychotherapie mit ihrer Krankenversicherung
klären, welche Kosten übernommen werden.
Unabhängig davon, bei welcher
Krankenkasse Sie versichert sind, besteht in der Psychotherapie
das Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.
Sie können bei der
Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen die Liste der
zugelassenen Psychotherapeuten anfordern oder im Internet mit
dem Suchwort „Psychotherapeut“ und über die Berufs- und
Psychotherapieverbände oder zum Beispiel
www.p-portal.de
einen zugelassenen Psychotherapeuten finden.
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